Das zweite Programm


Nach dem erfolgreichen Start des ersten Programms kommt bei den Verantwortlichen des NWDR schnell der Wunsch nach einem zweiten Programm auf. Es soll regionales Interesse abdecken und mehr Vielfalt schaffen.

 

Auf der elften und zwölften Sitzung des Fernsehausschusses der Funkbetriebskommission am 3. März 1954 und 26. März 1954 wird die Idee eines zweiten Programms besprochen. Es wird vereinbart, dass es zu Tests auf einem neuen Frequenzbereich kommen soll.

Vorbereitungen für ein zweites Programm

Der NWDR beginnt circa Mitte des Jahres 1954 mit den Vorbereitungen für ein zweites Programm. In Deutschland ist zu dieser Zeit nur die Deutsche Post berechtigt Funk und Fernsehen auszustrahlen. Sie hat das alleinige Recht und vergibt die Frequenzen.

Die politisch Verantwortlichen, insbesondere die damalige christlich-demokratisch dominierte Bundesregierung, haben durchaus Interesse ein zweites Programm zu schaffen. Dieses soll ein Gegengewicht zu der Regierung Konrad Adenauers eher als ‚linkslastig‘ empfundenen Programm des NWDR bilden.

Das "Adenauer Fernsehen"

Auf Betreiben der Bundesregierung wird die Freie Fernsehen Gesellschaft (FFG) 

gegründet, von vielen auch als „Adenauer Fernsehen“ bezeichnet. Diese beantragt beim Bundespostminister Richard Stücklen freie Sendelizenzen und Frequenzen.

Ursprünglich sollten diese jedoch mit einem zweiten Sender der ARD belegt werden. Ein großes Problem sind die damals in Betrieb befindlichen Fernsehgeräte, die nur für den Empfang eines Programms ausgelegt sind. Für ältere Empfänger werden nun teure Ultra-Hochfrequenz-Vorsatzkonverter benötigt.

 

Link auf einen aktuellen Beitrag zu diesem Thema im Deutschlandradio www.dradio.de/dlf/sendungen/marktundmedien/1398422

Das Zweite Deutsche Fernsehen wird geboren

Am 28. Februar 1961 untersagt das Bundesverfassungsgericht im sogenannten '1. Rundfunk-Urteil' die Einrichtung des 'Adenauer-Fernsehens'. Am 1. Mai 1961 sendet dann die ARD vorübergehend täglich von 20 bis 22 Uhr selbst ein zweites Programm. Im Juni 1961 tritt ein Staatsvertrag in Kraft. Dieser sieht die Schaffung einer gemeinnützigen Anstalt mit dem Namen Zweites Deutsches Fernsehen vor. Dieser neue Sender findet seine Heimat vorerst in Eschborn bei Frankfurt am Main.