Mediengesetz


Die Weichen für Privatfernsehen in Deutschland sind gestellt. Alle technischen Voraussetzungen sind gegeben – doch bis der Zug abfährt, dauert es in Hamburg noch bis 1984.

Das Privatfernsehen ist schneller als der Senat

Die Landesmediengesetze für die einzelnen Bundesländer sollen genau ausgearbeitet sein. Die Politik ringt um Definitionen im Thesenpapier zum Gesetz. Die Lage ist gespannt. Unter anderem, weil seit Anfang des Jahres das Aktuell Presse Fernsehen (APF) besteht. APF ist ein Konsortium aus 165 Zeitungsverlegern, das bundesweites Privatfernsehen ermöglichen möchte und nach geeigneten Standorten sucht.

Die Politik muss handeln

CDU und FDP fordern von der SPD-Regierung in Hamburg schnellstmöglich ein Vorschaltgesetz, um die Verbreitung privater Kabelprogramm zuzulassen. Damit wollen sie im gerade stattfindenden Wettrennen der Länder, profitable Standorte für das Privatfernsehen anzubieten, nicht zurückgeworfen werden. Die Grün-Alternative Liste (GAL) wehrt sich hingegen zunächst gegen das befürchtete Kommerzfernsehen - man befürchtet einen von den Privatverlegern finanzierten politischen "Schwarzfunk". Bürgermeister Klaus von Dohnanyi bekennt sich jedoch am 27. Juli 1984 im Hamburger Abendblatt deutlich zur Hansestadt als Basis für die Nachrichtensendung des neuen Privatfernsehens:  "Ich bin mir sicher - es gibt für APF keinen besseren Standort als Hamburg!"

 

Das Gesetz über die vorläufige Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in Kabelanlagen wird so nach langer Diskussion schließlich am 18. September 1984 vom Senat beschlossen. Damit ist die Grundlage für Privatfernsehen in Hamburg geschaffen. Als am 27. November 1985 schließlich das endgültige Mediengesetz von der Bürgerschaft verabschiedet wird, produziert APF dank des Vorschaltgesetzes mit der Sendung Blick schon fast ein Jahr die Nachrichten für das bundesweite Sat.1-Programm.